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:rak – Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler

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Über uns

Der :rak ist eine freiwillige Kooperationsform, in der die beiden Kreise und alle 28 Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler in Aufgabenfeldern der räumlichen Planung aktiv sind. Ziel ist es, mit dem Instrument der freiwilligen Kooperation die nachhaltige Raumentwicklung in der Region zu fördern und auf die sich immer rascher ändernden gesellschaftlichen Anforderungen reagieren zu können.

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Regionale Budgetierung der Wohnraumförderung

PROJEKTE

Regionale Budgetierung der Wohnraumförderung

Mit der Budgetierung der Wohnraumfördermittel in der Region Bonn/Rhein-Sieg wurde 2001 erstmals im Land Nordrhein-Westfalen ein Verfahren der regionalisierten Mittelzuweisung erprobt. Seit 2004 ist das erfolgreiche Modell in eine Regelzuweisung des Landes an die Region umgewandelt worden.

Die Region blickt auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Durchführung einer regionalen Wohnungsmarktuntersuchung, einem daraus entwickelten Impulsprogramm, der Auslobung eines Wettbewerbs für vorbildliche Wohnungsbauprojekte in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler und der damit verbundenen Verleihung einer Impulsauszeichnung zurück. Hierdurch wurden die Akteure ermutigt, auch zukünftig weiter in Fragen der Wohnraumentwicklung zu kooperieren. Dies erfolgte im Rahmen des Modellversuchs der Budgetierung der Landesmittel zur Wohnraumförderung 2001-2003.

Bislang ist es allerorts üblich, dass die Wohnraumfördermittel der Bundesländer auf Landesebene verwaltet werden. Warum ist es nun von Vorteil, dass die Region eigenständig über die Fördermittel entscheiden kann?

 

In der Region Bonn/Rhein-Sieg (der Landkreis Ahrweiler war im Modellvorhaben assoziiert) gibt es bereits einen gemeinsamen Grundkonsens über die Vorstellungen zur zukünftigen Siedlungsentwicklung. Daher kann die Region jetzt eigenständig, aufbauend auf den bereits während des Impulsprogramms definierten Qualitätskriterien, Standorte auswählen.

Diese Standorte sind geeignet, eine nachhaltige, zukunftsverträgliche Siedlungsentwicklung in der Region zu gewährleisten. Die gemeinsamen Leitbilder sowie die besseren Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten tragen hier zu einer verbesserten Qualität bei.

Natürlich ist ein solcher Schritt, Landesmittel auf regionaler Ebene zu verwalten, nur aufgrund der schon lange andauernden Zusammenarbeit und der gewonnenen positiven Erkenntnisse in der Region möglich. Die von der Region anhand nachhaltiger Kriterien zur Wohnungsbauförderung ausgewählten Flächen, weisen ähnliche Qualitätskriterien auf, wie sie bereits im Rahmen des Impulsprogramms erarbeitet worden sind.

So spielen hier nicht nur der flächensparende Umgang mit Grund und Boden eine Rolle, sondern auch die Entwicklung von Wohnbauflächen in Verbindung mit Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehrs und/oder bestehenden Arbeitsplatzschwerpunkten.

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